Fast jeder Kassenbon in Deutschland trägt sie, und trotzdem rechnen viele Selbständige und kleine Betriebe die Umsatzsteuer noch von Hand aus. Dabei schleichen sich zwei Fehler ein: der falsche Steuersatz und die Verwechslung von netto und brutto. Dieser Leitfaden ordnet die Sätze für 2026, zeigt beide Rechenrichtungen mit konkreten Zahlen und erklärt die eine echte Neuerung dieses Jahres, den ermäßigten Satz auf Restaurantessen.
Drei Sätze, ein Grundgedanke
In Deutschland gibt es 2026 drei Umsatzsteuersätze. Der Regelsteuersatz liegt bei 19 Prozent und deckt die große Mehrheit aller Waren und Dienstleistungen ab. Daneben steht der ermäßigte Satz von 7 Prozent, der für Güter des täglichen Bedarfs greift, also Lebensmittel, Bücher, Zeitungen, den öffentlichen Personennahverkehr und Eintrittskarten für Theater, Konzerte oder Museen. Der dritte Satz ist der Nullsteuersatz von 0 Prozent, der eng gefasst ist und vor allem die Lieferung und Montage bestimmter Photovoltaikanlagen betrifft.
Ein Wort zur Sprache: Umgangssprachlich heißt die Steuer Mehrwertsteuer, im Gesetz Umsatzsteuer. Gemeint ist dasselbe. Wer eine Rechnung schreibt oder liest, findet meist die Abkürzung USt oder MwSt, gefolgt vom Prozentsatz.
Umsatzsteuer aufschlagen und herausrechnen
Die ganze Rechnerei besteht aus zwei Bewegungen, und beide brauchen keine Formelsammlung.
Aufschlagen heißt, vom Nettopreis auf den Bruttopreis zu kommen. Sie multiplizieren den Nettobetrag mit 1,19. Aus 1.000 Euro netto werden so 1.190 Euro brutto, die enthaltene Steuer beträgt 190 Euro. Beim ermäßigten Satz multiplizieren Sie mit 1,07: 80 Euro netto ergeben 85,60 Euro brutto und 5,60 Euro Steuer.
Herausrechnen ist der umgekehrte Weg, vom Bruttopreis zurück auf netto. Sie teilen den Bruttobetrag durch 1,19. In 1.190 Euro brutto stecken damit genau 190 Euro Umsatzsteuer und 1.000 Euro netto. Wichtig ist die Reihenfolge: Sie dürfen nicht 19 Prozent direkt vom Bruttobetrag abziehen, denn die 19 Prozent beziehen sich auf den kleineren Nettobetrag. Der Mehrwertsteuer-Rechner erledigt beide Richtungen für jeden Betrag und jeden Satz.
Für die schnelle Kontrolle im Kopf hilft ein fester Teiler. Beim Regelsteuersatz entspricht der Steueranteil in einem Bruttobetrag dem Betrag geteilt durch 6,2632. Aus 119 Euro brutto werden so 19 Euro Steuer. Beim ermäßigten Satz teilen Sie durch 15,286. Wer regelmäßig mit Preisen und Aufschlägen jongliert, findet im Prozentrechner und im Aufschlagsrechner das passende Werkzeug für dieselbe Art Rechnung.
Was sich 2026 ändert: 7 Prozent auf Restaurantessen
Die eine wirkliche Änderung dieses Jahres betrifft die Gastronomie. Seit dem 1. Januar 2026 gilt für die Abgabe von Speisen im Restaurant, im Cafe und beim Catering wieder der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent statt der zuvor fälligen 19 Prozent. Getränke bleiben ausgenommen und werden weiter mit 19 Prozent besteuert.
Der Unterschied ist an einer Zahl sofort sichtbar. Ein Essen mit 100 Euro Nettopreis kostete 2025 noch 119 Euro brutto, 2026 sind es 107 Euro. Die zwölf Euro Differenz sind der Sprung von 19 auf 7 Prozent. Für Gastwirte bedeutet die Umstellung, dass Speisen und Getränke auf einer Rechnung getrennt ausgewiesen werden müssen, weil jeweils ein anderer Satz gilt.
Steuerfrei ist nicht gleich Nullsteuersatz
Zwei Begriffe klingen ähnlich und bedeuten für Unternehmen etwas ganz Verschiedenes. Beim Nullsteuersatz nach Paragraf 12 Absatz 3 UStG ist der Umsatz mit 0 Prozent steuerbar, der Unternehmer behält aber den Vorsteuerabzug, kann sich also die Steuer auf seine eigenen Einkäufe erstatten lassen. Echte Steuerbefreiungen nach Paragraf 4 UStG, etwa für viele Finanz- und Versicherungsleistungen oder für ärztliche Heilbehandlungen, schließen den Vorsteuerabzug dagegen in der Regel aus. Für die Kundin an der Kasse sieht beides gleich aus, weil keine Steuer ausgewiesen wird. Für den Betrieb entscheidet der Unterschied darüber, ob die selbst gezahlte Vorsteuer zurückkommt oder als Kosten hängen bleibt.
Die Kleinunternehmerregelung
Wer wenig umsetzt, kann sich die Umsatzsteuer ganz ersparen. Kleinunternehmer nach Paragraf 19 UStG weisen auf ihren Rechnungen keine Steuer aus und führen keine ab. Seit 2025 gelten dafür zwei Grenzen: Der Umsatz des Vorjahres darf 25.000 Euro nicht überschritten haben, und im laufenden Jahr dürfen es 100.000 Euro nicht werden. Wird die Grenze von 100.000 Euro unterjährig gerissen, endet die Regelung genau ab diesem Umsatz, und ab dann ist Umsatzsteuer auszuweisen. Der Preis der Vereinfachung ist der fehlende Vorsteuerabzug: Wer keine Umsatzsteuer verlangt, bekommt auch keine erstattet.
Schnellübersicht der Sätze 2026
| Steuersatz | Höhe | Gilt unter anderem für |
|---|---|---|
| Regelsteuersatz | 19 % | die meisten Waren und Dienstleistungen, Getränke in der Gastronomie |
| Ermäßigter Satz | 7 % | Lebensmittel, Bücher, Zeitungen, Nahverkehr, Eintrittskarten, ab 2026 Restaurantspeisen |
| Nullsteuersatz | 0 % | Lieferung und Montage bestimmter Photovoltaikanlagen |
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Mehrwertsteuer 2026 in Deutschland? Der Regelsteuersatz beträgt unverändert 19 Prozent, der ermäßigte Satz 7 Prozent. Neu ist ab dem 1. Januar 2026, dass Restaurantspeisen wieder unter den ermäßigten Satz von 7 Prozent fallen.
Wie rechne ich die Umsatzsteuer aus einem Bruttobetrag heraus? Teilen Sie den Bruttobetrag durch 1,19 beim Regelsteuersatz oder durch 1,07 beim ermäßigten Satz. In 119 Euro brutto stecken so 19 Euro Steuer und 100 Euro netto. Ein glatter Abzug von 19 Prozent des Bruttobetrags führt zu einem zu hohen Ergebnis.
Gilt der ermäßigte Satz auch für Getränke im Restaurant? Nein. Der ab 2026 wieder ermäßigte Satz von 7 Prozent gilt nur für Speisen. Getränke bleiben beim Regelsteuersatz von 19 Prozent, deshalb müssen sie auf der Rechnung getrennt aufgeführt werden.
Was ist der Unterschied zwischen Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer? Es ist dieselbe Steuer. Umsatzsteuer ist der Begriff im Gesetz, Mehrwertsteuer die geläufige Bezeichnung im Alltag. Auf Rechnungen erscheint meist die Abkürzung USt oder MwSt.
Ab wann muss ich als Kleinunternehmer Umsatzsteuer ausweisen? Solange Ihr Vorjahresumsatz unter 25.000 Euro und Ihr laufender Umsatz unter 100.000 Euro bleibt, können Sie die Kleinunternehmerregelung nach Paragraf 19 UStG nutzen und keine Umsatzsteuer ausweisen. Überschreiten Sie im laufenden Jahr die 100.000 Euro, gilt ab diesem Umsatz die Regelbesteuerung.
Quellen
- Bundesministerium der Justiz, Paragraf 12 UStG, Steuersätze.
- Bundesministerium der Justiz, Paragraf 19 UStG, Besteuerung der Kleinunternehmer.
- Bundesministerium der Finanzen, Umsatzsteuer.